Reha über Berufsgenossenschaft | Arbeitsunfall | Kosten | Aufgaben | Leistungen

Reha über Berufsgenossenschaft nach Arbeitsunfall – Kosten & Co.

Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Reha über die Berufsgenossenschaft?
Angebote beim MIQR
Aufgabe der Berufsgenossenschaft
Welche Berufsgenossenschaften gibt es?
Leistungen der Berufsgenossenschaft
Kosten für Reha über Berufsgenossenschaft
Voraussetzungen für Reha
Antrag auf Reha über BG
Fazit

Wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben oder aufgrund einer Berufskrankheit nicht länger in der Lage sind, Ihrer gewohnten Tätigkeit nachzugehen, steht Ihnen die Berufsgenossenschaft als zuverlässiger Partner zur Seite. Sie übernimmt nicht nur die Kosten für diverse Rehabilitationsmaßnahmen, sondern bietet auch finanzielle Unterstützung, um Ihnen den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Zudem hält das Mitteldeutsche Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) eine umfangreiche Auswahl an Kursen bereit, die darauf ausgerichtet sind, Sie auf Ihrem Weg zurück in den Berufsalltag optimal zu unterstützen.

Was ist eine Reha über die Berufsgenossenschaft?

Sie können eine Rehabilitationsmaßnahme über die Berufsgenossenschaft (BG) in Anspruch nehmen, wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Beeinträchtigungen erfahren haben. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für diese Maßnahmen und agiert somit als Kostenträger, um arbeitsbedingte Ausfälle zu beheben. Diese Rehabilitationsmaßnahmen der BG erstrecken sich auf verschiedene Bereiche, darunter die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation.

Angebote beim MIQR

Mögliche Maßnahmen über die Berufsgenossenschaft beim MIQR sind:

Umschulungen:

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration:

Arbeitserprobung & Reha-Assessment:

Aufgabe der Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften gelten als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Das bedeutet, dass Sie für die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die Rehabilitation und Entschädigung nach Arbeitsunfällen verantwortlich sind. Außerdem übernehmen sie eventuell anfallende Leistungen bei Unfällen auf dem Arbeitsweg und im Bereich der Berufskrankheiten. Die Berufsgenossenschaften sind somit für die Arbeitssicherheit und die Versicherung bei Arbeitsunfällen verantwortlich. Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Mitarbeiter bei der passenden Berufsgenossenschaft zu versichern, wenn es mindestens einen Arbeitnehmer gibt. Dadurch sollen die Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls abgesichert sein. Denn die Berufsgenossenschaften übernehmen dann anfallende Kosten und schützen den Mitarbeiter bei einem Arbeitsausfall vor einem Abrutschen in die Armut. Dafür gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungen, wie das Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegegeld, Sterbegeld sowie Hinterbliebenen- und Waisenrente.

Leistungen der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft bietet medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation an. Medizinisch werden Sie deutschlandweit von einem Netzwerk aus Ärzten und Spezialisten versorgt. Beruflich werden Maßnahmen ergriffen, um Ihre Rückkehr an Ihren alten Arbeitsplatz zu ermöglichen. Dabei werden Hilfsmittel, Arbeitsassistenzen und, wenn nötig, der Umbau Ihres Arbeitsplatzes in Erwägung gezogen. Sollte eine Rückkehr nicht möglich sein, werden Weiterbildungen und Umschulungen gefördert. Diese können betrieblich oder überbetrieblich bei privaten Bildungsträgern durchgeführt werden. Assessments helfen Ihnen, realistisch einzuschätzen, in welchem Beruf Sie nach einem Arbeitsunfall wieder Fuß fassen können.

Auch im Bereich der sozialen Rehabilitation gibt es Unterstützung, um Ihr Sozialleben aufrechtzuerhalten. Dies beinhaltet die Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten und Reisekosten.

 

Im Falle eines Arbeitsunfalls bietet die Berufsgenossenschaft einige Leistungen an, von denen Sie profitieren können. Dazu zählen verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen, aber auch finanzielle Leistungen, die in besonderen Fällen übernommen werden. Auf diese Weise sind Sie vollkommen abgesichert und können sich ohne sich Sorgen um Ihre finanzielle Situation zu machen, auf eine medizinische und berufliche Rehabilitation einlassen.

Medizinische Rehabilitation

Die Berufsgenossenschaft setzt sich dafür ein, dass Sie möglichst gut nach einem Arbeitsunfall versorgt werden. Hierfür steht deutschlandweit ein Netzwerk aus Ärzten und Spezialisten zur Verfügung, die insgesamt alle medizinischen und psychologischen Bereiche abdecken. Auch für einen stationären Aufenthalt wird mit den Kliniken der Berufsgenossenschaften Sorge getragen. Diese sind in ganz Deutschland verteilt. Insgesamt soll es Ihnen im Bereich der medizinischen Rehabilitation ermöglicht werden, wieder gesundheitlich fit zu werden nach einem Arbeitsunfall. Deshalb erhalten Sie nicht nur eine physiologische Versorgung, sondern können – im Bedarfsfall – auch psychologisch betreut werden.

Berufliche Rehabilitation

Auch im Bereich der beruflichen Rehabilitation versucht die Berufsgenossenschaft durch Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, es Ihnen als Verunfallter zu ermöglichen, wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Hierzu werden Hilfsmittel, Arbeitsassistenzen oder auch der Umbau des Arbeitsplatzes aufgewendet. Wenn dies nicht hilft, werden Weiterbildungen und Umschulungen gefördert, damit beim selben Arbeitgeber eine andere Stelle besetzt werden kann. Diese Bildungsmaßnahmen können betrieblich oder überbetrieblich bei privaten Bildungsträgern absolviert werden. Damit die Chancen für den Erfolg der Bildungsmaßnahme realistisch eingeschätzt werden kann, werden ebenfalls Assessments gefördert. Dort können Sie Ihre Neigungen und Fähigkeiten erproben und so herausfinden, in welchem Beruf Sie auch nach einem Arbeitsunfall durchstarten können.

Soziale Rehabilitation

Nicht nur in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation können Sie mit der Unterstützung der Berufsgenossenschaft rechnen, sondern auch im Bereich der sozialen Reha. Damit Sie weiterhin am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können, gibt es diverse Leistungen, die es Ihnen ermöglichen, Ihr Sozialleben aufrechtzuerhalten. Diese werden von der Berufsgenossenschaft übernommen. Dabei handelt es sich um die Kraftfahrzeughilfe, eine Wohnungshilfe, Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten sowie Reisekosten.

Weitere Leistungen

Wenn Sie während Ihrer Rehabilitationsmaßnahme kein Gehalt beziehen, weil Sie an Ihrem Arbeitsplatz ausfallen und die Frist von 6 Wochen überschritten ist, erhalten Sie von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft Ersatzleistungen in Form von Verletzten- und Übergangsgeld. Dadurch soll Ihre finanzielle Absicherung gewährleistet werden, so dass Sie in Ruhe eine medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahme durchführen können. Falls die Rehabilitation nicht erfolgreich verlaufen sollte und Sie nicht mehr im früheren Umfang am Arbeitsleben teilhaben können, wird Ihnen von der Berufsgenossenschaft eine Rente ausgezahlt. Die Höhe der Rente richtet sich dann nach der verbleibenden Einschränkung. Jedoch gilt: Reha vor Rente. Das bedeutet, dass zunächst alle möglichen und nötigen Rehabilitationsmaßnahmen ausgeschöpft werden, bevor Sie eine Rente erhalten. Für Verunfallte, die im Alltag fremde Hilfe benötigen, um zurechtzukommen, wird zudem Pflegegeld bezahlt.

Kosten für Reha über Berufsgenossenschaft

Für die Rehabilitationsmaßnahmen über die Berufsgenossenschaft fallen für Sie keine Kosten an. Die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten der medizinischen Versorgung und der beruflichen Qualifikation sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und weitere finanzielle Unterstützungen. Dadurch sind Sie nach einem Arbeitsunfall vollkommen abgesichert.

Voraussetzungen für Reha

Damit Ihre Rehabilitationsmaßnahme über die Berufsgenossenschaft gefördert werden kann, müssen Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben. Unter einem Arbeitsunfall versteht man Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Das bedeutet, dass ein Arbeitsunfall dann auftritt, wenn die Arbeitsschutzmaßnahmen versagt haben und Sie trotz der Sicherheitsvorkehrungen einen Unfall erlitten haben. Außerdem gelten berufsbedingte Krankheiten als Förderungsgrund für Rehabilitationsmaßnahmen über die Berufsgenossenschaft.

Antrag auf Reha über BG

Wenn Sie eine Rehabilitationsmaßnahme über die Berufsgenossenschaft absolvieren möchten, müssen Sie sich nicht selbst um einen Antrag kümmern. Sprechen Sie lediglich bei Ihrem behandelnden Arzt an, dass Sie eine Reha-Maßnahme durchführen wollen. Dieser füllt die notwendigen Formulare aus und leitet diese an Ihre Krankenkasse weiter. Diese wendet sich anschließend selbst an die Berufsgenossenschaft. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich nicht selbst um eine Antragstellung kümmern müssen, sondern dass alle Formalitäten für Sie geklärt werden.

Fazit

Wenn Sie einen Arbeitsunfall haben oder bedingt durch eine Berufskrankheit am Arbeitsplatz ausfallen, können Sie von den Leistungen Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft profitieren. Mit Hilfe dieser Unterstützung können Sie auch bei uns im Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) diverse Kurse absolvieren, die Ihnen dabei helfen sollen, schnell wieder in das Berufsleben einzusteigen. Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg und bieten Ihnen umfangreichen Präsenzunterricht mit einer umfassenden Unterstützung an.


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