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Kostenträger für Umschulung, Weiterbildung, Ausbildung & Reha-Maßnahmen im Überblick

Sie wollen sich durch Umschulungen in neue Berufsfelder wagen? Nach einer Krankheit benötigen Sie Hilfe bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben? Oder Sie möchten mithilfe einer Weiterbildung Ihre beruflichen Chancen vergrößern und benötigen dabei die Unterstützung von einem unserer Kostenträger? Das Mitteldeutsche Institut – MIQR bietet ein umfangreiches und vielfältiges Angebot an Maßnahmen in den Bereichen Umschulung, Weiterbildung, Ausbildung und beruflicher Rehabilitation. Damit Ihrer beruflichen Zukunft nichts im Weg steht, existieren Fördermöglichkeiten durch Kosten- und Leistungsträger. Mit den im folgenden Beitrag aufgelisteten Trägern verbindet uns eine jahrelange Zusammenarbeit, die durch eine hohe Qualität im Bereich der Weiterbildung, Qualifikation und Integration geprägt ist. Welcher der Träger für Sie zuständig ist, hängt davon ab, ob und wo Sie berufstätig sind, ob Arbeitslosigkeit und welcher Gesundheitsstand vorliegt. Im Folgenden erfahren Sie alles über die kooperierenden Zahlungsträger sowie deren Förderungsmaßnahmen und die jeweiligen Voraussetzungen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.


Die Bundesagentur für Arbeit & das Jobcenter als Kostenträger

Mögliche Maßnahmen sind:

Umschulungen:

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration:

Arbeitserprobung & Reha-Assessment:

Deutsch- & Integrationskurse:

Wenn Sie derzeit nicht berufstätig sind bzw. Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II/Hartz IV beziehen, dann ist Ihre Anlaufstelle bei Förderungsmöglichkeiten die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter bzw. die Optionskommunen. Die Hauptaufgaben der Bundesagentur für Arbeit sind Dienstleistungen für den Arbeitsmarkt wie Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung, aber auch Grundsicherung und Kindergeld. Dabei unterteilt sie sich in die Agenturen für Arbeit und in die Jobcenter. Die Agenturen für Arbeit sind auf lokaler Ebene für Aufgaben im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitssuchende / Arbeitslosengeld-I-Empfänger sowie Rehabilitanden zuständig. Die Jobcenter kümmern sich um Leistungen zur Eingliederung in die Arbeitswelt von Arbeitslosengeld-II- bzw. Hartz-IV-Empfängern sowie ebenfalls Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung. Dadurch soll die Sicherung des Lebensunterhalts bei erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Personen ermöglicht werden. Als Fördermittel gibt die Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine und Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine – AVGS – aus.


Bildungsgutschein

Folgend finden Sie einen Überblick unserer für Förderung mit Bildungsgutschein zugelassenen Maßnahmen:

Umschulungen:

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration

Deutsch- & Integrationskurse

Mit einem Bildungsgutschein werden berufliche Weiterbildungen gefördert. Die Weiterbildung dient der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und der Anpassung an die technische Entwicklung. Auch kann ein neuer beruflicher Abschluss angestrebt werden.

Um von der Agentur für Arbeit finanziell bei Weiterbildung und Rehabilitation im Berufsleben unterstützt zu werden, muss man zunächst einige Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss die Notwendigkeit einer Weiterbildung oder Rehabilitation gegeben sein. Dabei werden die persönlichen Fähigkeiten, der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse oder längere Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Auch die persönlichen Voraussetzungen für die geplanten Maßnahmen wie Eignung und Mobilität spielen eine Rolle. Hinzu kommt als wichtiger Faktor die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes in diesem Bereich, da das Ziel aller Förderungsmaßnahmen die dauerhafte Eingliederung in diesen ist. Zum anderen erfolgt meist eine Beratung mit dem zuständigen Betreuer der Agentur für Arbeit. Dabei werden alle Voraussetzungen für die Förderung geklärt. In bestimmten Fällen kann zusätzlich eine ärztliche oder berufspsychologische Untersuchung notwendig sein, um die Eignungsvoraussetzungen festzustellen.

Liegen alle notwendigen Voraussetzungen vor, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein, welcher die Zusicherung der Übernahme von Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes beinhaltet. Dieser Gutschein gilt nur in einem befristeten Zeitraum und auch nur für das angegebene Bildungsziel. Die Agentur für Arbeit behält sich vor, diesen auf eine bestimmte Region zu begrenzen. Über mögliche Weiterbildungsmaßnahmen können Sie sich bei uns oder im Kursnet, dem Weiterbildungsportal der Agentur für Arbeit informieren. Dort finden Sie auch die Angebote zur Weiterbildung vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation – MIQR.

Hinweis: Der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme steht nichts im Wege, sobald der Bildungsgutschein ausgestellt wird. Zu beachten ist, dass der Gutschein vor Ablauf der Gültigkeit und vor Beginn der Bildungsmaßnahme bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden muss.


AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Folgend finden Sie einen Überblick unserer für Förderung mit AVGS zugelassenen Maßnahmen:

Arbeitserprobung & Reha-Assessment

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration

Deutsch- & Integrationskurse

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, auch AVGS genannt, werden Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit gefördert. Inbegriffen sind Maßnahmen, die der Heranführung oder Integration in den Arbeitsmarkt dienen.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine – AVGS sollen bei der Eingliederung in das Berufsleben durch Trainingsmaßnahmen und Vermittlungsagenturen helfen.

Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch

  1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
  2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
  3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
  4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
  5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Für die Aktivierung von Arbeitslosen, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, insbesondere auf Grund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit, besonders erschwert ist, sollen Maßnahmen gefördert werden, die nach inhaltlicher Ausgestaltung und Dauer den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf der Arbeitslosen berücksichtigen.

Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten.

Die Agentur für Arbeit kann dem Berechtigten das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung nach Absatz 1 bescheinigen und Maßnahmenziel und -inhalt festlegen (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein).

Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht und nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, haben Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach SGB III § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. In die Frist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen die oder der Arbeitslose an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat.


Die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger

Mögliche Maßnahmen sind:

Berufliche Rehabilitation

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration:

Die Deutsche Rentenversicherung ist der gemeinsame Name für alle Rentenversicherungsträger, unterteilt in Bundesträger und Regionalträger, welche die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen. Zu den Hauptaufgaben zählen das Sicherstellen der Rehabilitation und die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Bundesträger der Rentenversicherung sind der Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, welche durch die Eingliederung der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse entstand. Die Regionalträger sind zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg sowie andere regionale Rentenversicherungen.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert und fördert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und Berufsförderung unter dem Begriff der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei sind die großen Ziele die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit und die Eröffnung neuer Berufschancen, welche zum Beispiel durch Aus- und Weiterbildung erreicht werden sollen. Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen auch hier gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich sollte eine gesundheitliche Einschränkung bestehen, aufgrund dessen Sie Ihren Beruf nicht weiter ausüben können. Die versicherungsrechtlichen Bedingungen sind auch erfüllt, wenn eine medizinische Leistung zum angestrebten Rehabilitationserfolg nicht ausreicht.

Die Möglichkeiten für eine Leistung sind weit gefächert: von technischen und persönlichen Hilfen über Kraftfahrzeughilfen bis hin zu Aus- und Weiterbildungen. Bei der beruflichen Weiterentwicklung und Wiedereingliederung unterstützt Sie dabei auch das Mitteldeutsche Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation – MIQR.


Berufsgenossenschaften als Kostenträger

Mögliche Maßnahmen sind:

Umschulungen:

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration:

Arbeitserprobung & Reha-Assessment:

Es gibt neun gewerbliche Berufsgenossenschaften. Folgende Bereich sind mit diesen abgedeckt: Bauwirtschaft, Handel und Warenlogistik, Verwaltung, Rohstoffe und chemische Industrie, Transport und Verkehrswirtschaft, Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Holz und Metall, Gesundheit und Wohlfahrtspflege sowie Energie-, Textil-, Elektro- und Medienerzeugnisse. Diese gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Aufgaben sind die Prävention und die Hilfe bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsfragen.

Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder an einer Berufskrankheit leiden, übernehmen die Berufsgenossenschaften die finanzielle und tatkräftige Unterstützung in Bezug auf die Rehabilitation und Qualifikation/Umschulung. Hierbei ist zu beachten, dass der verursachende Unfall zwingend als Arbeitsunfall gemeldet werden muss, da dies sonst nicht in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fällt.

Zur Rehabilitation werden verschiedene Maßnahmen angeboten, u.a. Maßnahmen zur beruflichen Anpassung und Qualifizierung, welche betrieblich, aber auch überbetrieblich wie beispielsweise im Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation stattfinden kann. Die jeweiligen Chancen zur Wiedereingliederung werden durch Profiling- und Assessmentinstrumente präzise erfasst, sodass für jeden individuell die passenden und notwendigen Maßnahmen geplant werden können.


Berufsförderungsdienst der Bundeswehr als Kostenträger

Mögliche Maßnahmen sind:

Umschulungen:

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration:

Arbeitserprobung & Reha-Assessment:

Als Soldat steht der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr vom Beginn der militärischen Dienstzeit bis hin zur Rehabilitation in den zivilen Arbeitsmarkt zur Seite. Die Hauptaufgabe des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr ist die Vorbereitung der Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und auch freiwillig Wehrdienstleistenden auf das Austreten aus dem aktiven Dienst sowie die Ermöglichung eines beruflichen und sozialen Aufstiegs durch berufliche und schulische Weiter- bzw. Ausbildung. Auch ehemalige Soldaten können auf diese Form der Unterstützung bauen.

Zunächst erfolgt eine umfassende und persönliche Beratung, in welcher die Voraussetzungen des betreffenden Kandidaten sowie Eignung und Neigung, aber auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation berücksichtigt werden. Die Förderung durch den Berufsförderungsdienst beginnt bereits während des Dienstes. Dabei werden externe Maßnahmen wie Bildungsangebote des Mitteldeutschen Institutes für Qualifikation und berufliche Rehabilitation unterstützt. Nach der Absolvierung des Dienstes in der Bundeswehr erhalten Sie umfassende Unterstützung durch berufliche Eingliederungsmaßnahmen. Diese bestehen zum Beispiel aus beruflichen Orientierungs- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen sowie Trainingsprogrammen und Kostenerstattungen, welche jedem Förderungsberechtigten bis zum Ablauf von sechs Jahren nach Dienstzeitende zustehen.

Das Mitteldeutsche Institut bietet unter anderen vielfältigen Rehabilitationsmaßnahmen für psychisch oder körperlich Geschädigte an.


Landesverwaltungsamt als Kostenträger

Mögliche Maßnahmen sind:

Umschulungen:

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration:

Arbeitserprobung & Reha-Assessment:

Auch bei den Landesverwaltungsämtern erfolgt eine Förderung über die Anerkennung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Das Landesverwaltungsamt hat sich die Kriegsopferfürsorge zur Aufgabe gemacht, mit welcher die Rehabilitation vor allem in Form von Integrations- und Deutschkursen einhergeht. Zu den Leistungen der Kriegsopferfürsorge gehören außerdem noch die Eingliederungshilfe, ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes. Anspruch hat, wer als Beschädigter oder als versorgungsberechtigter Hinterbliebener auf Grund der Schädigung bzw. des Todes des Versorgers nicht in der Lage ist, den eigenen Bedarf für die genehmigten Leistungen durch Einkommen, Vermögen oder aufgrund anderer zweckgleicher Leistungen zu decken. Die gezahlten Leistungen dienen dabei dem gegenwärtigen Bedarf und können nicht rückwirkend bewilligt werden, weshalb den Leistungen eine Antragsstellung vorausgehen muss.

Gemäß §§ 26, 26a BVG dienen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der erstmaligen Eingliederung oder Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf oder Gesellschaft, wozu beispielsweise Maßnahmen wie Aus- und Weiterbildung, Umschulung, Finanzierung technischer Hilfen und Eingliederungszuschüsse zählen. Auch Leistungen wie Übergangsgeld oder Unterhaltsbeihilfe zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes zählen hierzu. Diese Maßnahmen finden extern in anderen Einrichtungen wie dem Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und Rehabilitation statt.


Kommunaler Sozialverband Sachsen als Kostenträger

Der kommunale Sozialverband Sachsen ist zuständig für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. In diesem Rahmen werden zahlreiche Möglichkeiten zur Förderung im Bereich der beruflichen Eingliederung angeboten. Dabei ist das Ziel, die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und so den Menschen eine Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Die Eingliederungshilfe, welche eine Leistung der Sozialhilfe darstellt, umfasst beispielsweise Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten in besonderen Institutionen, Hilfen zum Besuch einer Hochschule oder auch die Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Finanzierung erfolgt je nach Lebensalter und Leistungsart entweder durch das örtliche Sozialamt oder durch den kommunalen Sozialverband Sachsen.


Zusammenfassung

Das Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und Rehabilitation verbindet eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Kosten- und Leistungsträgern, die Sie bei Maßnahmen zur Qualifikation und beruflichen Rehabilitation unterstützen. Dabei kommt es aber auch auf den Einzelfall an, welcher Träger weiterhelfen kann. Während jemand, der nicht berufstätig ist und Arbeitslosengeld bezieht, sich an die Agentur für Arbeit wenden muss, ist für jemanden, der eine Umschulung aufgrund eines Arbeitsunfalles benötigt, die entsprechende Berufsgenossenschaft zuständig. Liegt eine Erkrankung vor, weshalb der Arbeitnehmer seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann und hat er eine entsprechende Anzahl an Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt, dann ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. So lässt sich für jeden der passende Zahlungs- und Leistungsträger finden. Förderung in Form von qualifiziertem Lehrpersonal und einer Vielfalt an Kursen und Möglichkeiten finden Sie beim Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und Rehabilitation – MIQR. Wir sind in Erfurt, Suhl, Leipzig, Dresden, Chemnitz und in Berlin vor Ort für Sie da und unterstützen Sie bei all Ihren beruflichen Vorhaben. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.