Arbeitslos melden | online | telefonisch | Unterlagen | Fristen

Arbeitslos melden: online & telefonisch — Anleitung mit Unterlagen, Fristen & Co.

Lesezeit: ca. 10 Minuten | Stand: 08.11.2019 | Autor/-in: A. Frank | Co. S.Lenzner

 

Ihnen wurde gekündigt oder Ihr Arbeitsvertrag läuft bald aus? Ihre Bewerbungen auf Stellenangebote sind bisher erfolglos geblieben? Fast jeder Arbeitnehmer wurde in seinem Berufsleben bereits mit dem Thema der Arbeitslosigkeit konfrontiert. Das Mitteldeutsche Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) hilft Ihnen dabei, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Doch bevor Sie bei uns eine Weiterbildung  oder eine Umschulung absolvieren, ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie sich richtig arbeitslos melden. Wir bieten Ihnen eine Anleitung, in der Sie alles über die Fristen, die notwendigen Unterlagen & Co. erfahren.

 

Inhaltsverzeichnis

Warum melden
Fristen
Wie arbeitslos melden
Wichtige Unterlagen
Arbeitslos oder /-suchend?
Rechte und Pflichten
Anspruch ALG I & II 
Beantragung
Jobsuche
Bildungsgutschein & AVGS
Weiterbildungen & Co
Fazit

 

Warum arbeitslos melden?

Für Sie ergeben sich viele Vorteile, wenn Sie sich arbeitslos melden. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen dabei helfen, passende Stellen auf dem Arbeitsmarkt zu finden und Ihre Kompetenzen durch kostenlose Trainings zu erweitern. Nicht nur in Bezug auf Ihre berufliche Entwicklung bietet die Agentur für Arbeit Hilfestellung, sondern auch im Kontext Ihrer gesundheitlichen Versorgung. Im Falle einer Arbeitslosigkeit werden die Kosten der Krankenversicherung von der Agentur für Arbeit übernommen, auch wenn Sie sonst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II  gültig machen können. Auch die Sozialversicherungsleistungen  werden von der Agentur für Arbeit für Sie geleistet, so dass für Sie immer noch in die Rentenkasse eingezahlt wird und auch sonstige Sozialversicherungsleistungen abgedeckt werden. Diese Kostenübernahme erfolgt jedoch nur, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind.

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend oder arbeitslos melden, folgen Sanktionen der Agentur für Arbeit. Je nach Vergehen, welche unter §159 SGB III  nachzulesen sind, wird Ihnen eine Sperrzeit auferlegt, in welcher Sie keine Leistungen erhalten können. Außerdem können Sie in der Zeit der unangemeldeten Arbeitslosigkeit nicht Ihrer Versicherungspflicht nachkommen. Das bedeutet, dass es Ihnen durch das fehlende Einkommen nicht möglich ist, die Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Dadurch häufen sich bei Ihnen die Mahnungen und Ihnen drohen Nachzahlungen. Bei fortlaufendem Ausbleiben der Krankenkassenbeiträge kann es passieren, dass der Zoll  mit Ihnen Kontakt aufnimmt und mit Hilfe einer Zwangsvollstreckung Ihr Konto pfändet, so dass die Schulden beglichen werden können.

Vor- & Nachteile bei einer Arbeitslosmeldung

Vor- & Nachteile der Arbeitslosmeldung

Vor- & Nachteile der Arbeitslosmeldung

Wann arbeitslos melden (Fristen)?

Die Arbeitslosmeldung erfolgt erst, wenn Sie nach Beendigung Ihres letzten Beschäftigungsverhältnisses keine neue Stelle antreten. In diesem Fall müssen Sie spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit vorsprechen. Der Arbeitslosigkeit geht der Status als arbeitssuchende Person voraus. Erst wenn Sie hierbei keinen Erfolg hatten, können Sie sich arbeitslos melden und erhalten einen Anspruch auf finanzielle Leistungen und Förderungen.

Die Arbeitslosigkeit kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein: der befristete Arbeitsvertrag läuft aus, das Unternehmen nimmt strukturelle Veränderungen vor oder die Arbeitssuche  nach der schulischen bzw. beruflichen Ausbildung bleibt zunächst erfolglos. Für jede Situation gibt es bestimmte Fristen, die es einzuhalten gilt, um sich arbeitslos zu melden, damit Sie nicht Gefahr laufen, eine Kürzung der Leistungen zu erhalten.

Fristen für die Arbeitslosmeldung

Arbeitslos melden: alle Möglichkeiten auf einen Blick

Arbeitslos melden: Telefonisch, online & vor Ort

Arbeitslosigkeit nach Vertragsende

 Läuft der befristete Vertrag des Arbeitsverhältnisses aus, müssen Sie sich 3 Monate vor Vertragsende arbeitssuchend melden. Die Arbeitslosmeldung erfolgt erst, wenn Sie in dieser Zeit keine neue Beschäftigung gefunden haben. Dann müssen Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. 

Arbeitslosigkeit nach Kündigung

Befinden Sie sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und erhalten eine Kündigung, müssen Sie sich innerhalb von 3 Werktagen zunächst als arbeitssuchend melden. Danach gilt ebenfalls, dass Sie sich nur arbeitslos melden müssen, wenn Sie keine neue Anstellung finden.

Arbeitslosigkeit nach Ausbildung & Studium

Sollten Sie nach der Ausbildung nicht von Ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen werden, sollten Sie sich arbeitslos melden. Auch hierbei gilt zunächst eine Meldung als arbeitssuchend. Werden Sie in der Beendigungsphase Ihrer Ausbildung beruflich nicht fündig, müssen Sie sich arbeitslos melden.

Für Universitätsabsolventen besteht keine Pflicht, sich arbeitssuchend und arbeitslos zu melden. Jedoch bietet es sich an, den Status des Arbeitssuchenden in der Agentur für Arbeit zu melden. Auf diese Weise ist ein leichterer Übergang in die Arbeitslosigkeit gewährleistet, sollten Sie zum Ende Ihres Studiums keinen Job gefunden haben.

Wie meldet man sich arbeitslos?

Die Agentur für Arbeit bietet verschiedene Möglichkeiten, sich arbeitslos zu melden. Bevor Sie persönlich zu einem Beratungsgespräch erscheinen müssen, können Sie zunächst telefonisch oder online mit der Arbeitsagentur in Kontakt treten.

Telefonisch arbeitslos melden

Bevor Sie persönlich zu einem Gespräch bei der Arbeitsagentur erscheinen, können Sie sich telefonisch arbeitslos melden. Hierfür steht Ihnen die gebührenfreie Rufnummer 0800 4 5555 00 zur Verfügung. Je nach Standort, werden Sie zur Arbeitsagentur in Ihrer Nähe weitergeleitet. Danach werden Sie zu einem persönlichen Beratungstermin eingeladen. Wenn Sie sich telefonisch arbeitslos melden, müssen Sie dies nicht online wiederholen.

Telefonisch arbeitslos melden

Online arbeitslos melden

Die Agentur für Arbeit bietet Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, sich online arbeitslos zu melden. Hierfür müssen Sie lediglich die Website https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld aufrufen. Um die Arbeitslosmeldung abzuschließen, müssen Sie nur noch ein Benutzerkonto für die eServices der Bundesagentur für Arbeit anlegen. Danach wird ein Termin für ein persönliches Gespräch mit Ihnen vereinbart.

Vor Ort arbeitslos melden

Sie sollten spätestens am ersten Tag ohne Arbeitsverhältnis bei der Agentur für Arbeit persönlich vorsprechen. Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit finden Sie schnell die Adresse der Arbeitsagentur, die für Ihre Belange verantwortlich ist. Bei der Arbeitslosmeldung vor Ort kann Ihnen sofort geholfen und erste Anträge können gestellt werden.

Benötigte Unterlagen für die Arbeitslosmeldung

Damit Ihr persönliches Vorsprechen bei der Arbeitsagentur reibungslos abläuft, sollten Sie alle benötigten Unterlagen bereits mitbringen. Auf diese Weise kann sicher gestellt werden, dass Sie schnellst möglich finanzielle Leistungen und Förderungen erhalten.

Wichtige Unterlagen für die Arbeitslosmeldung

Unterschied zwischen arbeitslos & arbeitssuchend

Die Begriffe „arbeitslos“ und „arbeitssuchend“ werden oft synonym verwendet, dennoch gibt es einen großen Unterschied. Als arbeitslos gelten all jene Personen, die sich vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, aber nach einem Job suchen. Der Arbeitslosenstatus, laut §138 SGB III,  muss von der Agentur für Arbeit bestätigt sein, erst dann können die Betroffenen Leistungen und Förderungen erhalten.

Arbeitssuchende befinden sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis, welches allerdings in absehbarer Zeit beendet wird. Sie werden, laut §15 SGB III, als Arbeitnehmer definiert, die eine Beschäftigung suchen. Auch sie müssen bei der Agentur für Arbeit angeben, dass sie auf der Suche nach einer neuen Stelle sind. Leistungen und Förderungen stehen ihnen nicht zu. Eine Meldepflicht für einen Jobwechsel gilt nicht, wenn dieser nahtlos erfolgt.

Rechte und Pflichten als Arbeitsloser

Wenn Sie sich arbeitslos melden, erhalten Sie die Unterstützung der Arbeitsagentur bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Mit Hilfe von kostenlosen Trainings soll Ihnen ermöglicht werden, neue Kompetenzen zu erwerben, die es Ihnen erleichtern, einen neuen Job zu finden. Außerdem wird Ihnen mit Hilfe der finanziellen Leistungen der Lebensunterhalt gewährleistet. Jedoch stehen Ihnen nicht nur jene Rechte zu, sondern Sie müssen auch damit rechnen, einige Pflichten zu erfüllen. Jene Pflichten basieren auf einer aktiven Kooperation mit der Agentur für Arbeit. Dazu gehört die Einhaltung der Termine in der Arbeitsagentur, eine aktive Stellensuche, die Bewerbung auf Vermittlungsvorschläge sowie die Angabe aller für die Stellensuche relevanter Änderungen. Werden die Änderungen nicht angezeigt, die relevant für den Bezug der Leistungen sind, können nicht nur Sperrzeiten, sondern ebenso Bußgelder und Freiheitsstrafen drohen. Dies bezieht sich vor allem auf Leistungen, die nicht bezogen werden dürften, da Sie bspw. arbeitstätig sind oder in einer Lebensgemeinschaft wohnen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld I & II

Wenn Sie sich arbeitslos gemeldet haben und bei der Agentur für Arbeit mit diesem Status registriert sind, gibt es verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung, die Sie erhalten können. Dabei handelt es sich um das Arbeitslosengeld I  und das Arbeitslosengeld II . Welches dieser beiden Leistungssysteme Ihnen zusteht, hängt von Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang ab.

Anspruch auf Arbeitslosengeld I

 Arbeitslosengeld I steht Ihnen zu, wenn Sie innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder mindestens 6 Monate in verschiedenen befristeten Arbeitsstellen sozialversicherungspflichtig angestellt waren.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich beim Arbeitslosengeld I nach der Höhe des letzten Netto-Einkommens und des Alters der arbeitslos gemeldeten Person. Empfängern des ALG I stehen 60% des letzten Netto-Einkommens zu. Dieser Betrag erhöht sich auf 67% mit Kind. Außerdem sind Empfänger von Arbeitslosengeld I weiterhin kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Die Dauer jener Leistungen ist davon abhängig, wie lange der Empfänger sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Anspruch auf Arbeitslosengeld I

 

Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II steht all jenen Menschen zu, die arbeitslos sind, aber innerhalb der vergangenen 2 Jahre nicht die Kriterien für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt haben. Auch Arbeitslose, deren Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I ausläuft können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn keine neue Beschäftigung angetreten wird. Ebenso ist es für Berufstätige möglich, ALG II zu beziehen, wenn der Verdienst nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.

Die Höhe des ALG II  richtet sich nach der Lebenssituation des Empfängers und dem Alter der Kinder. Zudem können Wohnungskosten übernommen werden.

Arbeitslosengeld beantragen

Damit Sie gut darüber informiert sind, wie Sie am besten Arbeitslosengeld beantragen, haben wir Ihnen hier alle wichtigen Punkte zusammengestellt, die Sie beachten müssen. Auf diese Weise müssen Sie nicht lange suchen, sondern haben sofort alle wichtigen Fristen und Unterlagen im Blick.

Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen

Für die Beantragung von Arbeitslosengeld I  müssen Sie sich mindestens 3 Monate vor der Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses arbeitssuchend melden. Können Sie diesen zeitlichen Rahmen nicht einhalten, da die Kündigung kurzfristig wirksam wird, müssen Sie sich innerhalb von 3 Werktagen bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigungsverhältnis müssen Sie sich schließlich arbeitslos melden. Mit dieser Arbeitslosmeldung wird der Antrag auf Arbeitslosengeld I gestellt. Für die Gültigkeit des Antrages müssen Sie einen Personalausweis bzw. einen Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung, eine Arbeitsbescheinigung und andere Papiere früherer Arbeitgeber sowie einen Beitragsnachweis über Zahlungen für die Arbeitslosenversicherung vorlegen.

Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragen

Arbeitslosengeld II  können Sie jederzeit beantragen. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum Monat der Antragsstellung. Bei einem Termin in der Arbeitsagentur erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen. Für dieses Gespräch müssen Sie Ihren Personalausweis bzw. ein alternatives gültiges Ausweisdokument sowie Ihren Sozialversicherungsausweis vorlegen. Den Antragsunterlagen müssen Sie die Kontoauszüge der vergangenen 6 Monate, den Mietvertrag sowie einen Heiz- und Nebenkostennachweis, einen Einkommens- und Vermögensnachweis beifügen. Danach erhalten Sie einen Bescheid über die Höhe der finanziellen Leistungen.

Jobsuche während Arbeitslosigkeit

Während Ihrer Arbeitslosigkeit wird vorausgesetzt, dass Sie sich aktiv darum bemühen, erneut in das Arbeitsleben einzutreten. Dazu gehören schriftliche Bewerbungen, das Heraussuchen in Frage kommender Stellenanzeigen, der Besuch von Arbeitsmarktbörsen etc. Erst durch die Bereitschaft, einen Berufswiedereinstieg zu erreichen, wird Ihnen die finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit weiterhin gewährleistet. Die Arbeitsagentur unterstützt Sie bei diesen Schritten und bietet zusätzlich kostenlose Bewerbungstrainings  an, die Ihnen dabei helfen sollen, in Bewerbungsgesprächen zu punkten.

 


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Arbeitssuchend melden


 

Förderung von Weiterbildung und Umschulung

Stellen Sie während Ihrer Jobsuche fest, dass wichtige Kompetenzen ausbaufähig sind, oder Sie selbst lieber in einem anderen Berufsfeld arbeiten möchten, gibt es Möglichkeiten, notwendige Weiterbildungen und Umschulungen zu finanzieren. Für Sie fallen dabei selbst keine Kosten an. Die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter fördern Ihr Vorhaben, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt haben, mit Hilfe eines Bildungsgutscheins oder eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS).

Förderungsmöglichkeiten bei Arbeitslosigkeit

Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Weiterbildung und Umschulung zu absolvieren, ohne dass Sie selbst die Kosten dafür tragen müssen. Sie erhalten einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Dafür muss ersichtlich sein, dass die Weiterbildung dazu verhilft, die Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Zusätzlich ist es wichtig, dass die Bildungseinrichtung für die staatliche Förderung zugelassen ist, wie dies beim Mitteldeutschen Institut für Qualität und berufliche Rehabilitation der Fall ist. Hinweise hierauf finden Sie bei den Bildungseinrichtungen unter den Ausführungen zu den Kostenträgern. Der Bildungsgutschein ist nur für eine variable Dauer gültig und muss in dieser Zeit bei einer Bildungseinrichtung eingelöst werden.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist anders ausgerichtet als der Bildungsgutschein. Statt dass mit dem AVGS lediglich Weiterbildungen gefördert werden, kann der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dafür verwendet werden, private Jobvermittler bei der Stellensuche zu Hilfe zu ziehen oder kostenpflichtige Jobcoachings in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist hierbei, dass die Vermittler und Bildungseinrichtungen von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter anerkannt werden. Damit Sie einen AVGS erhalten können, müssen Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld I  innerhalb der vergangenen 3 Monate mindestens 6 Wochen als arbeitssuchend gemeldet gewesen sein. Als leistungsberechtigter von Arbeitslosengeld II steht Ihnen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nur in individuellen Ausnahmen  zu.

Weiterbildungs- und Umschulungsangebote des MIQR

Weiterbildungen und Umschulungen können Ihnen dazu verhelfen, schneller wieder in den Beruf einzusteigen oder eine Arbeitslosigkeit sogar abzuwenden. Das MIQR bietet an sechs Standorten in Mitteldeutschland ein breites Spektrum an Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten an, die Sie dabei fördern, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Alle Angebote werden über die Bildungsgutscheine und die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine  der Arbeitsagentur finanziell abgedeckt.

Im Job durchstarten mit dem MIQR

Der Weg zum Job mit Weiterbildungen & Umschulungen beim MIQR

 

 


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Bildungsgutschein beantragen

Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine beantragen


 

Umschulungen

Eine Umschulung  dient dazu, Ihnen neue Berufsperspektiven zu eröffnen. So können Sie mit Hilfe einer Umschulung einen anderen Weg einschlagen und damit erneut in das Arbeitsleben eintreten. Auch das MIQR bietet unterschiedliche Umschulungen an, die Sie nutzen können, um sich beruflich neu zu erfinden. Mit dem MIQR erhalten Sie die Möglichkeit, einen Kaufmännischen Vorbereitungslehrgang  und einen Vorbereitungslehrgang für die betreute betriebliche Umschulung zu absolvieren, in welchen Sie das Grundwissen für eine erfolgreiche Umschulungsmaßnahme erhalten. Außerdem können Sie sich zum/r Kaufmann/-frau für Büromanagement (KBM) und zur/m Industriekaufmann/-frau (IK) umschulen lassen. Die Betreute betriebliche Umschulung (bbU), Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) und Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge  bieten Ihnen facettenreiche Einblicke in verschiedene Umschulungsbereiche.


Mehr zum Thema:

Unterschied Industriekauffrau & Kauffrau für Büromanagement 


 

Weiterbildungen

Weiterbildungen können Ihnen dabei helfen, Ihre bereits vorhandenen Kenntnisse zu vertiefen und auf den neuesten Stand zu bringen. Beim MIQR haben Sie die Möglichkeit, eine Berufspraktische Weiterbildung (BPW)  in den Bereichen Lager, Pflege, Hauswirtschaft oder Bewachung zu absolvieren. Die Kaufmännische betriebswirtschaftliche Qualifikation (kbQ)  vermittelt Wissen über allgemeine Schlüsselqualifikationen und berufsspezifische Inhalte.

Weiterbildungen beim MIQR

Mit dem Weiterbildungsangebot Fachkraft E-Commerce/Online-Handel (E-Com) können Sie einen Abschluss als IHK-Fachkraft erwerben. Die Weiterbildungen Orientierung, Schulung & Integration (OSI), Integration, Schulung & Orientierung (ISO), Integration & berufliche Orientierung (IBO) und Erwerb von Grundkompetenzen GRUKO  sind darauf angelegt, Sie auf die Arbeitsmarktintegration allumfassend vorzubereiten.

Arbeitserprobung & Reha-Assessment

Neben Umschulungen und Weiterbildungen bietet das MIQR auch Arbeitserprobungen und Reha-Assessments im Zuge der beruflichen Rehabilitation an. Dieses Angebot richtet sich speziell an Menschen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Außerdem werden auch Personen betreut, die aufgrund körperlicher oder psychischer Erkrankungen sowie Unfällen ihren Beruf nicht länger ausüben können und deshalb Hilfe bei der Wiedereingliederung brauchen. Bei diesen Maßnahmen geht es nicht allein um die Vermittlung fachspezifischer Inhalte, sondern auch um eine arbeitspsychologische und sozialpädagogische Unterstützung.

Fazit zum Arbeitslos melden

Wie Sie sehen konnten, ist es nicht schwer, sich arbeitslos zu melden. Wenn Sie die genannten Fristen einhalten und alle wichtigen Unterlagen bereithalten, steht Ihrer Förderung durch finanzielle Mittel und Weiterbildungsmaßnahmen nichts mehr im Weg. Das MIQR hilft Ihnen nicht nur beim Thema Arbeitslosigkeit weiter, sondern bietet Ihnen auch die Möglichkeit für vielfältige Weiterbildungen und Umschulungen. Wir finden mit Ihnen gemeinsam einen Weg, damit Sie schnell und glücklich wieder ins Berufsleben einsteigen können.